Der Wahlbezirk Unterentersbach ist für die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl ausgewählt worden.
Mit der Teilnahme an der Wahl am 23. Februar 2025 tragen die Wählerinnen und Wähler dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können. „Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet“, betont Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand in einer Pressemitteilung.
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen der Gesellschaft. Sie gibt über das amtliche Wahlergebnis hinaus Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Wie werden die repräsen tativen Wahlbezirke ausgewählt?
Bei der Bundestagswahl 2025 sind deutschlandweit etwa 92.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast drei Prozent aller Wahlbezirke. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Einer dieser repräsentativen Wahlbezirke ist diesmal jener von Unterentersbach. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 umfasste die Stichprobe rund 1,9 der 61,2 Millionen Wahlberechtigten.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen. Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle dürfen die Ergebnisse auch auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatis-tik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsen tativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse“ -> „Repräsentative Wahlstatistik“ als Download bereit.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.