Den Antrag kann man online oder dieses Mal besser direkt im Rathaus stellen. Zells Hauptamtsleiter Ulrich Reich erinnert daran, die Postlaufzeiten im Blick zu behalten.
Der 21. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, gewählt. Die Wählerinnen und Wähler fanden dieser Tage ihre Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten vor. Das Zeller Rathaus gibt mit Blick auf die verkürzten Fristen den Tipp, diesmal die Briefwahl möglichst direkt im Rathaus vorzunehmen. Ab der zweiten Februarwoche stehen dafür die Stimmzettel zur Verfügung.
Wege zur Briefwahl
Die vorgezogene Wahl des Deutschen Bundestags sorgt für vielerlei Änderungen am sonst üblichen Ablauf. Vieles betrifft dabei die Vorbereitung dieser Wahl auf Seiten der beteiligten Verwaltungen. Manches ist aber auch für die Wählerinnen und Wähler bemerkbar. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits durch das kommunale Rechenzentrum gedruckt und verschickt.
Ebenfalls kann auch schon die Briefwahl beantragt werden. Dazu kann entweder die erhaltene Wahlbenachrichtigung, der dort abgedruckte QR-Code oder der auf www.zell.de unter der Rubrik „Aktuelles / Bundestagswahl“ hinterlegte Link genutzt werden. „Die Briefwahlunterlagen können erst durch die Stadt verschickt werden, wenn auch die Stimmzettel vorliegen“, erläutert Hauptamtsleiter Ulrich Reich, welcher mit seinem Team im Zeller Rathaus die Bundestagswahl für die Kommune organisiert.
Versand erst im Februar
Die Stimmzettel werden zentral nach der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter gedruckt. „Die Frist zur Zulassung der Wahlvorschläge endet diesmal erst am 30. Januar – 24 Tage vor der Wahl statt wie sonst 52 Tage. Bis der Kreiswahlleiter die gedruckten Stimmzettel aus der Druckerei erhält und diese bei den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises vorliegen, wird dann vermutlich der 10. Februar sein“, erklärt Reich, warum nicht schon vor dem 30. Januar unmittelbar nach Beantragung der Briefwahl die Wahlunterlagen durch das Rathaus verschickt werden.
Laufzeiten der Briefpost im Blick behalten
Einen wichtigen Hinweis gibt Ulrich Reich noch all denjenigen, die online ihre Briefwahlunterlagen beantragen möchten. „Der Link ist nur bis Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr freigeschaltet“, betont der Hauptamtsleiter. „Denn die Post ga rantiert nicht mehr eine Zustellung innerhalb von zwei Werktagen, sondern geht mittlerweile von drei Tagen Laufzeit aus.“ Damit die eingehenden Anträge auch alle noch rechtzeitig bearbeitet und beantwortet werden können, sei diese Frist wichtig. Denn die verschickten Briefwahlunterlagen müssen noch vor dem Wahltag den Antragstellern rechtzeitig zugehen.
Service des Bürgerbüros
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahlsonntag angefordert werden. „Wer seine Briefwahlunterlagen direkt in Zells Bürgerbüro abholt oder gleich dort wählt, vermeidet das Problem möglicher langer Postlaufzeiten“, gibt Reich einen praktischen Hinweis. Dies ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. „Als besonderen Service ist am Freitag, 21. Februar, das Bürgerbüro in Zell bis 15 Uhr geöffnet.“ Für die Briefwähler steht dort auch eine Wahlkabine vor Ort zur Verfügung, damit gleich der ausgefüllte Stimmzettel in eine Wahl urne eingeworfen werden kann.
In besonderen Fällen kann der Wahlschein sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Bei einer plötzlichen Erkrankung zum Beispiel. Die Wahlunterlagen können dann bis 18 Uhr am Wahltag im Rathaus eingeworfen werden.