Auch 2023 gibt es zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht. Hier ein Überblick über Änderungen in der Bewertung für die Schenkung- und Erbschaftsteuer.
Änderungen im Bewertungsgesetz
Im Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 angepasst. Dabei soll sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsat- zes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.
Die geänderten Regelungen betreffen Immobilien, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet werden. Dadurch dürften sich die Werte und damit auch die Bemessungsgrundlage für Erbschaft und Schenkungsteuer erhöhen. Hintergrund ist, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Verkehrswert der Besteuerungsmaßstab sei. Mit den Änderungen im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 werde das Bewertungsverfahren an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst, so die Begründung im Gesetz. Die Möglichkeit zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts über Gutachten bleibt erhalten. Ebenso bleibt bei Einfamilienhäusern das Vergleichswertverfahren anwendbar. Die neue Bewertung soll für alle Bewertungsstichtage ab dem 31.12.2022 gelten.
Ortax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zell a. H.