Im einstimmigen Beschluss leitete der Gemeinderat am
Montag das Umlegungsverfahren für das Bauerwartungsland »Grafenberg VII« ein. Im Verfahren werden die Grenzen für Baugrundstücke und öffentliche Flächen geregelt und dem Erschließungsträger LBBW Immobilien Kommunalentwicklung die Straßengrundstücke übergeben.
Vermessungsingenieur Heiko Leppert vom Büro Ortmann erklärte in der Gemeinderatsitzung das Verfahren. Die Gemeinde Nordrach ist alleiniger Besitzer des Geländes. Wie im Bebauungsplan angedacht, wird mit dem Verfahren das Gelände nun neu geordnet. Das bedeutet, im Liegenschaftskataster werden für die bisher 65.051 Quadratmeter große land- und forstwirtschaftliche Fläche 27 Baugrundstücke, mehrere öffentliche Verkehrsflächen, Wald und Gehölz-Flächen eingezeichnet. Die 27 Bauplätze nehmen insgesamt eine Fläche von 16.601 Quadratmeter ein und sind zwischen 495 und 751 Quadratmeter groß. 3.124 Quadratmeter Fläche werden für Straßen und Wege gebraucht. Wald und Gehölzflächen umfassen 45.326 Quadratmeter.
Zudem nutzt die Gemeinde das Verfahren, um dem Erschließungsträger LBBW Immobilien Kommunalentwicklung die Straßengrundstücke zu überschreiben. Grund dieses Vorgehens sind Steuer- und Kosteneinsparungen: Grunderwerbsteuer und Notarkosten fallen beim Umlegungsverfahren nicht an.
Bürger und Gemeinderäte fragten nach:
Frau Benden wollte wissen, ob mit der aktuellen nicht im Rhythmus stattfindenden Abrechnung für Wasser- und Abwasser auch die Abrechnungsmonate im Allgemeinen verändert werden könnten. Konkret gehe es ihr um den Monat Juli. Am 15. des Monats Juli ist eine Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser zu zahlen. Am 1. Juli müssen Jahreszahler zudem die Grundsteuer leisten. Würde der Rhythmus verändert werden, könnte die Doppelbelastung im Juli aufgelöst werden, schlug Gemeinderat Erwin Decker bereits vor der Sommerpause vor. Frau Benden beanstandete am Montag, dass die Gemeinde auf diesen Vorschlag noch nicht zufriedenstellend geantwortet habe.
Auf Nachfrage beim Steueramt der Gemeinde Nordrach teilt Herr Ulrich Schütze mit, dass die diesjährige vorgezogene Wasser-/Abwasserendabrechnung keine Auswirkung auf den Zahlrhythmus für Abschläge habe. Die Termine für die Wasser- und Abwasserabschläge sind im kommenden Jahr wieder am 15. April, 15. Juli und 15. Oktober vorgesehen. Die Grundsteuer kann in Abschlägen oder gesamt gezahlt werden. Jahreszahler werden aufgefordert, die Steuer am 1. Juli zu begleichen. Wer quartalsweise bezahlt, erledigt dies zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Regelfall ist die Zahlung in Raten; wer Jahreszahler ist hat dies in der Vergangenheit beantragt. Wer eine Doppelbelastung vermeiden will, kann bei der Grundsteuer von der jährlichen Zahlweise auf Abschlagszahlungen umstellen.
Gemeinderat Claudius Welle fragte nach, wann die fehlenden Markierungen auf die Kreisstraße aufgebracht werden. Bürgermeister Carsten Erhardt stimmte zu, dass derzeit durch deren Fehlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bestehe und will in dieser Woche noch mit dem Straßenbauamt Kontakt aufnehmen.
Auf Nachfrage von Günter Eble informierte Johannes Braun zum Baustellengespräch »Grafenberg VII«, dass am vergangenen Donnerstag keine Bürger anwesend waren, im Vorfeld der Gemeinde aber Punkte mitgeteilt wurden. Diese sind in die Gespräche mit Planern und Bauunternehmen mitgenommen worden.